Angela Herzberg

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Bauobjekt „Der Caspari-Hof“ kurz und prägnant erläutert. Sollten Sie Ihre Fragen bzw. Anliegen hier nicht vorfinden und weiterhin Interesse an einer fachkundigen Antwort haben, schreiben Sie uns persönlich über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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  • Wie sieht der Zeitplan für das Bauvorhaben aus? ↓

    Wir planen, mit den Erdarbeiten im Hebst 2016 zu beginnen.

    Die voraussichtliche Fertigstellung Ihrer Wohnung richtet sich nach dem jeweiligen Gebäude. Haus E und F werden zuerst fertiggestellt (Herbst 2017). Danach folgen Haus C und G (Anfang 2018) und A und B (Frühjahr 2018).

  • Wie groß ist der Abstand des Gebäudes (Haus F) zum geplanten

    Nachbargebäude im Osten? ↓

    Der Abstand beträgt 6m und ist durch die Baulinien fest vorgegeben. Dies entspricht den

    üblichen Abständen zwischen gründerzeitlichen Gebäuden, bspw. wie im Östlichen Ringgebiet + 1 m, da hier üblicherweise nur 5 m vorhanden sind.

  • Wo befinden sich Abstellmöglichkeiten für Fahrräder? ↓

    Das Gebäude verfügt über insgesamt drei großzügige Fahrradabstellräume in der Tiefgarage, so dass die Fahrräder trocken und sicher abgestellt werden können.

  • Wo können Kinderwagen untergebracht werden? ↓

    Jedes Haus verfügt über einen eigenen Abstellraum für Kinderwagen in der Tiefgarage.

  • Wo befinden sich die Abfallbehälter? ↓

    Die Mülltonnen sind für jedes Haus seitlich an den Zuwegungen zum Eingangsbereich positioniert.

  • Wie erfolgt die Be- und Entlüftung der Wohnungen? ↓

    In der Wohnanlage Caspari-Hof wird für die künftigen Bewohner eine kontrollierte Wohnraum Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung geplant und umgesetzt.

    Diese sichert den hygienischen Mindestluftwechsel und übernimmt zudem das nutzerunabhängige Funktionieren der Wohnraumlüftung. Aufgrund der "dichten Bauweise" von Gebäuden ist es heute nahezu unmöglich, Wohnungen ausreichend manuell über Fenster zu lüften. Schlechte Luftqualitäten in der Wohnung werden somit vermieden. Die Anforderungen der DIN 1946-6, Lüftung von Wohnungen, werden damit vollumfänglich erfüllt.

     

    Darüber hinaus ist die Lüftungsanlage Teil des Energiekonzeptes mit dem hohen Energiestandard KFW 55. Heizkosten und somit der CO2-Ausstoß werden reduziert und die Umwelt geschont.

    Insbesondere sorgt diese Anlage im Winter für einen hohen Komfort, da Fenster nicht zwangsweise geöffnet werden müssen. Wahlweise kann im Sommer eine solche Anlage auch abgeschaltet werden und ausschließlich über die Fenster quergelüftet werden - da jede Wohnung mindestens über zwei Himmelsrichtungen ausgerichtet ist.

     

    Die Zuluft erfolgt in den Wohnräumen, die Abluft in den Nebenräumen wie Küchen, Bädern, WC. Somit ist eine Zuluft auch in dem Schlafzimmer vorhanden. Der Normalbetrieb ist nicht hörbar. Luftströmungen werden auch nicht wahrgenommen.

     

  • Kann an meinem Tiefgaragenstellplatz eine Steckdose /

    Ladestation für Elektroautos angebracht werden? ↓

    Ja, auf Sonderwunsch (kostenpflichtig). Der Stromverbrauch wird über den eigenen Zähler abgerechnet.

  • Sind die Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet? ↓

    Rauchmelder sind mittlerweile verpflichtend einzubauen und selbstverständlich vorhanden.

  • Wie sind die Balkon, Terrassen und Loggien bei der Wohnflächenberechnung

    berücksichtigt? ↓

    Die Gesamtfläche der Loggien geht mit 50% in die Wohnfläche ein. Balkone / Terrassen / Dachterrassen mit 25%. Gartenflächen sind nicht in der kalkulierten Wohnfläche berücksichtigt.

  • Wie erfolgt die Bepflanzung und Gestaltung der Gartenflächen im Innenhof und

    an den Außenseiten? ↓

    Der Innenhof wird intensiv begrünt und dient damit der Frischluft- und Sauerstoffversorgung der Wohnanlage.

    Die Humusrohplanie in den privaten Vorgärten erfolgt grundsätzlich mit Mutterboden und Saatrasen sowie Bodendeckern und Sträuchern bzw. Büschen gemäß der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan. Die Einfriedung des Grundstücks und somit auch der Vorgärten erfolgt mit Hecken und alternativ mit halbhohen Außenmauern gemäß dem Gestaltungskonzept.

  • Ist in der Küche eine Abluftanlage möglich? ↓

    Grundsätzlich nur in den Dachgeschosswohnungen auf Sonderwunsch (kostenpflichtig). Es müsste zusätzliche eine Steuereinheit eingebaut werden (wg. der Wohnraumentlüftung).

  • Wie hoch ist die Durchfahrtshöhe in der Tiefgarage? ↓

    Die Durchfahrtshöhe zur Tiefgarage bzw. in der Tiefgarage ist größer als 2,00 Meter, so dass alle gängigen Fahrzeugtypen problemlos hineinfahren können.

Förderung KfW 55

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